• 125ccm Motorräder mit dem Auto-Führerschein: Keine Prüfung erforderlich!

    Besitzer des Autoführerscheins, die diesen ohne Unterbrechung (ohne Führerscheinentzug) seit mindestens 5 Jahren besitzen und die Probezeit abgeschlossen haben, erhalten nach 6 Praxiseinheiten in der Fahrschule ohne Prüfung die Fahrerlaubnis durch Eintrag des Codes 111 im Autoführerschein.

    Der Code 111 ist in Österreich, Italien und Lettland uneingeschränkt gültig; in Spanien, Portugal und Tschechien mit Einschränkungen.

    Weitere Details zu Abgaben und Gebühren findest du unter Preise

  • A1-Führerschein: gilt für Leichtmotorräder bis 125 ccm Hubraum und einer Maximalleistung von 11 kW.

    Du kannst bereits mit 15 1/2 Jahren mit der A1-Ausbildung in unserer Fahrschule in Wien Simmering beginnen.

    Die Ausbildung besteht aus einem Theoriekurs und mindestens 14 Praxiseinheiten. Der Abschluss umfasst sowohl eine theoretische Computerprüfung als auch eine praktische Fahrprüfung.

    Anschließend erfolgt die Mehrphasenausbildung.

    A2-Führerschein: Nach 2 Jahren kannst du den A2-Führerschein für Leichtmotorräder bis max. 35 kW erwerben. Voraussetzung ist die absolvierte Mehrphasenausbildung sowie entweder eine Praxisprüfung oder eine Schulung in der Fahrschule mit 7 Fahreinheiten ohne Prüfung.

    A-Führerschein: Nach weiteren 2 Jahren kannst du den A-Führerschein für alle Motorräder erwerben. Die Voraussetzungen bleiben gleich, wobei die Mehrphasenausbildung nur einmal absolviert werden muss.

    Mindestalter für den Direkteinstieg:

    A1: 15 1/2 Jahre

    A2: 17 1/2 Jahre

    A: 23 1/2 Jahre

    Weitere Details zu Abgaben und Gebühren findest du unter Preise

    Fahrschule Wien Simmering – Dein verlässlicher Partner für die Motorradausbildung!

  • Zwischen dem 2. und 12. Monat nach Erhalt des Führerscheines ist ein ganztägiges Fahrsicherheitstraining vorgeschrieben. Dieses Training beinhaltet auch ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch sowie ein Gefahrenerkennungstraining.

    Nach einem Mindestabstand von 2 Monaten ist zusätzlich eine Perfektionsfahrt in der Fahrschule gesetzlich vorgeschrieben.